Stundung der Sozialbeiträge und Kurzarbeitergeldregelung für vom Hochwasser betroffene Unternehmen
Bereits im Jahr 2021 gab es für die vom Hochwasser in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen betroffenen Unternehmen eine zeitlich befristete erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Auch durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe sind in einigen Bundesländern – insbesondere im Saarland sowie in Rheinland-Pfalz – erhebliche Schäden entstanden. Daher gibt es nun erneut die Möglichkeit einer erleichterten Stundung der…