Digitale Lohnabrechnung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) entschieden, dass digitale Lohnabrechnungen zulässig sind, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ermöglicht, diese an einer elektronischen Stelle einzusehen und gegebenenfalls auszudrucken.
