Ladenöffnungszeiten 2024

Gesetzliche Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten an besonderen Feiertagen

Ob und an welchen Feiertagen Bäckereien öffnen dürfen und welche Besonderheiten zu beachten sind, haben wir für Sie in einer übersichtlichen Liste zusammengestellt. So können Sie Ihre Öffnungszeiten leicht für das ganze Jahr planen.

Bitte beachten:
Sofern in der Verkaufsstelle/Filiale Sitzgelegenheiten vorgehalten und gastronomische Leistungen zum Verzehr vor Ort angeboten werden, darf nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 17.10.2019, Az. I ZR 44/19) an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen das gesamte Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden. Bäckereien mit Sitzgelegenheiten dürfen somit auch außerhalb der o.g. gesetzlichen Ladenöffnungszeiten, über die gastronomischen Leistungen hinaus, Brot und unbelegte Brötchen verkaufen.

FeiertagNordrhein-WestfalenRheinland-Pfalz
Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung (allgemeine Ladenöffnungszeit) und am 24. Dezember an Werktagen bis 14 Uhr geöffnet sein.Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen von Bäckereien und Konditoreien Montag bis Samstag von 5.30 Uhr bis 22 Uhr für die Abgabe von Bäckerei- und Konditoreiwaren geöffnet sein. An Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr für maximal fünf Stunden geöffnet werden.
Karfreitag,
Freitag,
29. März 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Ostersonntag,
Sonntag,
31. März 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig. zulässig
Ostermontag,
Montag,
1. April 2024
Öffnungsverbot für Verkaufsstellen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Öffnungsverbot für Verkaufsstellen

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Tag der Arbeit,
Mittwoch,
1. Mai 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Christi Himmelfahrt,
Donnerstag,
9. Mai 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Pfingstsonntag,
Sonntag,
19. Mai 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Pfingstmontag,
Montag,
20. Mai 2024
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Öffnungsverbot für Verkaufsstellen!

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Fronleichnam,
Donnerstag,
30. Mai 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Tag der Deutschen Einheit,
Donnerstag,
3. Oktober 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Allerheiligen,
Freitag,
1. November 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Heiligabend,
Dienstag,
24. Dezember 2024
Wie an einem normalen Werktag, allerdings nur bis 14:00 Uhr5.30 bis 14 Uhr
1. Weihnachtsfeiertag,
Mittwoch,
25. Dezember 2024
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
2. Weihnachtsfeiertag,
Donnerstag,
26. Dezember 2024
Öffnung für Verkaufsstellen nicht zulässig.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Öffnungsverbot für Verkaufsstellen!

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Silvester,
Dienstag,
31. Dezember 2024
Wie an einem normalen Werktag.5.30 bis 14 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Neujahr,
Mittwoch,
1. Januar 2025
5 Stunden Zeitkorridor gemäß der örtlichen Regelung mit der Kommune, wie an Sonntagen.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
5 Stunden, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Gastronomische Standorte:
Öffnung ganztägig zulässig.
Weitere ausführliche Informationen zu den Ladenöffnungszeiten finden Sie unter den folgenden Links:
- Ladenöffnungszeitengesetz NRW
- Detaillierte Informationen zu den Ladenöffnungszeiten der IHK Dortmund
- Informationen zum Gaststättengesetz der IHK Nord Westfalen
(Rechtsgrundlagen: Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006, Verordnung der Aufsichts- und Dienst-leistungsdirektion zur Durchführung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 30.05.2007)
Die Inhaber/innen der Verkaufsstellen haben bei der Festlegung der Öffnungs-zeiten die Zeit des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen. Sie haben die Öff-nungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch von außen deutlich sichtbaren Aushang an der Verkaufsstelle bekannt zu machen. Beachten Sie bitte auch die Arbeitnehmerschutzvorschriften.

Das heißt: Bäckereien ohne Gaststättenkonzession müssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am Ostermontag und Pfingstmontag gänzlich geschlossen bleiben.

Halten Sie wegen des fünfstündigen Zeitkorridors gegebenenfalls noch einmal Rücksprache mit Ihrer Gemeinde.

Regelungen über verkaufsoffene Sonntage treffen jeweils die Kommunen. Je nach Regelung kann das dazu führen, dass Sie Ihr Geschäft an diesen Sonntagen länger geöffnet haben dürfen.