Erhöhung der Stromsteuer-Erstattung
Bereits zum 01.01.2024 wurde der Erstattungsbetrag der Stromsteuer von 0,513 auf 2 Cent/kWh (abzgl. eines Sockelbetrages) erhöht. Das bedeutet, dass künftig ALLE Bäckereien auf Antrag eine Erstattung bekommen können. Antragsfrist ist immer der 31.12. eines jeden Jahres für das vorherige Jahr. Wer ist anspruchsberechtigt? Produzierende Betriebe, deren überwiegende Tätigkeiten im Bereich der Verarbeitung liegt. Der Schwerpunkt kann ermittelt werden über Umsatzanteil, Anzahl der beschäftigten Personen oder über Wertschöpfung.
