Steuererstattung für Stromsteuer 2024
Wir rechnen mit mehr Bäckereien, die Antragsberechtigt sind: Ab 01.01.2024 steigt der Entlastungsbetrag laut § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) von 5,13 €/MWh auf 20 €/MWh. Waren bislang versteuerte Stromentnahmen für betriebliche Zwecke erst ab ca. 50.000 kWh entlastungsfähig, liegt der Wert nunmehr bei 12.500 kWh. Weiterhin gilt: Die Steuerentlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im…