Lkw-Maut: Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme melden

Ab 1. Juli gilt die Lkw-Maut bereits ab 3,5-Tonnen. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen.

Wichtig: Seit 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf die „zulässige Gesamtmasse“ Bezug genommen, sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm). Das ist bei der Grenze zu 7,5 Tonnen zu beachten. Handwerkerfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit (sogenannte „Handwerkerausnahme“). Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der bekannten „Handwerkerregelung“, aber ohne Kilometerbegrenzung. Auf der Toll Collect-Website können Handwerker ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der  Handwerkerausnahme unterwegs sind. Die Meldung ist freiwillig. Bei Mautkontrollen muss man nachweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorgezeigt werden.

Rückfragen zum Thema LKW-Maut beantworten Ihnen unsere technischen Betriebsberater Christof Nolte und Markus Theißen sehr gerne.