Kontrollen und Forderungen der Arbeitsschutzämter

Derzeit werden unsere Betriebe massiv durch die zuständigen Arbeitsschutzämter kontrolliert. Dabei werden neben der Grundsatzfrage „Wie ist der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb geregelt“ auch häufig folgende Fragestellungen und Forderungen überprüft:

  • Nachweis des Betreuungsmodells
  • Qualitfizierungsnachweis der BGN
  • Dienstleistungsvertrag zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen
  • Dokumentation zur Arbeitschutzschulungen
  • Dokumentierte Brandschutzschulung
  • u.v.m

Sollten Sie von einer solchen Überprüfung betroffen sein und dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren Betriebstechnischen Berater Herrn Christof Nolte Telefon 0234 51659113.