Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Das müssen Sie wissen!

Für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland gibt es ab Herbst 2024 eine Neuerung: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Damit soll die Verwaltung einfacher werden. Ab Herbst 2024 wird für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland eine neue Nummer eingeführt – die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die bundeseinheitliche Kennung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Datenkonsistenz erhöhen.

Wer bekommt eine W-IdNr.?

Die neue W-IdNr. erhalten sämtliche natürliche und juristische Personen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Das betrifft Unternehmen aller Rechtsformen, Einzelunternehmer, Freiberufler und ähnliche Gewerbetreibende. Wer mehreren unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, dem werden entsprechend mehrere separate W-IdNrn. zugeteilt.

Müssen Betriebe einen Antrag für die W-IdNr. stellen?

Nein! Unternehmen müssen keinen Antrag stellen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer zentral auf Anforderung der jeweils zuständigen Finanzbehörde. Wegen des großen Umfangs erfolgt die Zuteilung in mehreren Stufen. Über den Zeitplan werden die Betroffenen rechtzeitig informiert.

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?

Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ für Deutschland sowie neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal zusammen, etwa „DE976853412-00001“. Letzteres dient der Zuordnung zu einzelnen Betrieben, Betriebsstätten oder Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens.