So werden Eigenbelege steuerlich anerkannt
Es gilt die Regel: Betriebsausgabe nur mit Rechnung. Doch was tun, wenn der Beleg verloren geht und ein Ersatz beim Aussteller nicht zu bekommen ist? In diesem Fall können Sie einen Eigenbeleg erstellen, um die Kosten dennoch steuerlich abzusetzen. Eigenbelege sind grundsätzlich formfrei erlaubt, allerdings verlangt das Finanzamt für die Anerkennung der Rechnung einige Angaben. So erstellen Sie einen ordnungsgemäßen Eigenbeleg:
- Datum der Ausgabe
- Beschreibung von Leistung/Ware
- Ort der Ausgabe
- Bruttobetrag (inkl. Umsatzsteuer)
- Zahlungsweise
- Zusatzbeleg (wenn möglich Quittungen, Kontoauszüge oder andere Belege, die den Vorgang belegen können) anhängen
Wichtig: Verwenden Sie Eigenbelege nur im Ausnahmefall, da das Finanzamt skeptisch werden könnte. Bei Beträgen über 150 EUR oder unregelmäßigen Ausgaben sollten Sie die Angaben auf dem Eigenbeleg so detailliert wie möglich machen. Für geringfügige Ausgaben bis 150 EUR ist die Anerkennung meist unproblematisch.
Eigenbeleg für Fahrtkosten erstellen: Bei Fahrtkosten mit dem PKW im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit können Sie auch Eigenbelege erstellen. Sie müssen dann zusätzlich noch Kilometerstand bei Ab- und Zufahrt, Ziel der Fahrt und Zweck der Fahrt notieren.