Ist ein veganes Schnitzel ein Schnitzel?

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat ihren „Veggie-Leitsatz 2.0“ überarbeitet, der die Verkehrsauffassung zur Deklaration pflanzlicher Fleischalternativen festlegen soll. Demnach ist die Bezeichnung „veganes Steak“ unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich. Das geht aus den novellierten „Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ hervor, die nunmehr im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Demnach gilt folgender Grundsatz: Je ähnlicher das alternative Veggie-Lebensmittel ist, umso enger kann sich seine Bezeichnung an das tierische Bezugslebensmittel anlehnen. Die auch bislang gültige Abstufung zwischen „hinreichender sensorischer Ähnlichkeit“ und „weitgehender sensorischer Ähnlichkeit“ wird durch Beschreibungen der Begriffe näher erläutert – anhand der Merkmale Aussehen, Geruch, Geschmack, Mundgefühl, Textur und Konsistenz und insbesondere auch deren jeweilige Intensität.

„Die Bezeichnung als ‚veganes Steak‘ soll zum Beispiel möglich sein – jedoch mit der Einschränkung, dass die Produkte eine ‚weitgehende sensorische Ähnlichkeit‘ zum in Bezug  genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs aufweisen“. Was unter ‚weitgehender sensorischer Ähnlichkeit‘ zu verstehen ist, das geben die Leitsätze auch mit an die Hand: Dies meint, dass eine nahezu umfassende Ähnlichkeit bestehen muss“. Eine bloß „hinreichende“ sensorische Ähnlichkeit – sprich: „deutlich wahrnehmbare Ähnlichkeit“ – verlangt der Leitsatz demgegenüber etwa bei Anlehnungen an die Bezeichnungen für „Lebensmittel aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch“ wie „Frikadelle“. Laut dem siebenseitigen Papier werden „solche Produkte zum Beispiel als ‚vegetarische Frikadellen aus Eiklar‘ oder ‚veganes Erzeugnis nach Art einer Frikadelle auf Basis von Weizen‘ bezeichnet“.