Ist die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie eigentlich entschieden?

Kurzfassung:

Die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7% ab 1.1.2026 wurde 4. Dezember 2025 vom Bundestag im Zuge des Jahressteuergesetz 2025 beschlossen – damit ist dieses Thema aber noch nicht endgültig durch alle Gremien.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens:

Der Bundesrat soll voraussichtlich am 19. oder 20. Dezember 2025 über das Jahressteuergesetz 2025 abstimmen; bis zu dieser Zustimmung besteht noch keine 100 %ige Rechtssicherheit.​

Wichtige Einschränkungen:

Die geplante Senkung betrifft nur Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, außer Getränke), nicht den allgemeinen Regelsteuersatz von 19 % für andere Branchen.​ Getränke bleiben weiterhin bei 19 %, mit wenigen bereits bekannten Ausnahmen wie z.B. bestimmte Milchmischgetränke und Wasser, die schon heute dem ermäßigten Satz unterliegen.​

Fazit:

Zwischen der voraussichtlichen endgültigen Beschlussfassung durch den Bundesrat, der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 werden also mal wieder nur wenige Tage liegen. Die Umsetzung in den Betrieben des Bäckerhandwerks wird somit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter einem hohen Zeitdruck stattfinden müssen. Wir empfehlen Ihnen, sich spätestens jetzt darauf vorzubereiten, damit der Zeitdruck „zwischen den Jahren“ handhabbar bleibt.