Erhöhung der Stromsteuer-Erstattung

Bereits zum 01.01.2024 wurde der Erstattungsbetrag der Stromsteuer von 0,513 auf 2 Cent/kWh (abzgl. eines Sockelbetrages) erhöht. Das bedeutet, dass künftig ALLE Bäckereien auf Antrag eine Erstattung bekommen können. Antragsfrist ist immer der 31.12. eines jeden Jahres für das vorherige Jahr.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Produzierende Betriebe, deren überwiegende Tätigkeiten im Bereich der Verarbeitung liegt. Der Schwerpunkt kann ermittelt werden über Umsatzanteil, Anzahl der beschäftigten Personen oder über Wertschöpfung.

Beispiel:

Eine Bäckerei stellt Backwaren her, betreibt ein Café und verkauft zugekaufte Waren. Damit teilen sich die Tätigkeiten in die Bereiche Eigenproduktion, Gastronomie und Handel auf. Ist hiervon die Haupttätigkeit die Backwarenherstellung, wird der Betrieb dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet. Ein Kleinstbetrieb mit 50.000 kWh Strom hat beispielsweise einen Erstattungsanspruch von 750 €. Ein Betrieb mit 300.000 kWh Strom zum Beispiel einen Erstattungsanspruch von 5.750 €. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das ELSTER-Portal. Sowohl der Antragsumfang als auch die Inhalte sind komplizierter geworden.

Hinweis:

Es ist sinnvoll, die Erstattungsanträge möglichst frühzeitig zu stellen. Durch die starke Anhebung des Erstattungsbetrages wird es erheblich mehr Betriebe geben, die einen Antrag stellen. Dies wird bei den Hauptzollämtern zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Wir unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe auf zwei Wegen:

Zum einen über unsere technischen Betriebsberater Christof Nolte und Markus Theißen. Zum anderen über unseren Partner

Energieberatung Andrea Stanzel
Tel.: 05031/515 331
Info@beratung-stanzel.de