eAU – Änderungen zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird das elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungsverfahren (eAU) in Deutschland weiter verbessert und erweitert. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Die Liste der Rückmeldegründe wird von vier auf neun erweitert
- Unzuständige Krankenkasse / unbekannte Person
- AU (Arbeitsunfähigkeit)
- Krankenhaus
- Nachweis liegt nicht vor
- Reha/Vorsorge (stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen)
- Teilstationäre Krankenhausbehandlung
- In Prüfung (bei Klärung falscher Angaben)
- Anderer Nachweis liegt vor (ausländische oder privatärztliche AU)
- Weiterleitungsverfahren (bei Kassenwechsel
Erweiterte Informationen
- Stationäre Reha- und Vorsorgemaßnahmen werden nun im eAU-Verfahren erfasst.
- Teilstationäre Krankenhausbehandlungen werden separat gemeldet.
- Bei Prüfungen oder Korrekturen (Rückmeldegrund 7) erhalten Arbeitgeber innerhalb von 28 Tagen eine aktive Rückmeldung mit den korrigierten AU-Daten.
Technische Anpassungen
- Eine neue Datensatzversion 2.0 wird eingeführt.
- Arbeitgeber haben bis zum 28.02.2025 eine Übergangsfrist zur Nutzung der alten Version 1.0.
- Krankenkassen müssen ab dem 01.01.2025 mit der neuen Version 2.0 antworten.
Verbesserte Transparenz
Die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit werden übersichtlicher strukturiert, unabhängig von der Art der Abwesenheit. Dies soll die Handhabung für Arbeitgeber erleichtern und die Transparenz erhöhen. Diese Änderungen zielen darauf ab, das eAU-Verfahren präziser und umfassender zu gestalten, was sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugute kommt.