Änderungen im Jugendschutzgesetz – Aushang muss aktualisiert werden

Am 13. Mai 2024 wurde die neue Fassung des Jugendschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn die Änderungen den für die gastronomischen Angebote des Bäckerhandwerks nicht betreffen, so müssen Betriebe die zum Aushang verpflichtet sind, diesen trotzdem aktualisieren, wenn er ein älteres Datum als Mai 2024 trägt. Die bestehenden Aushänge (letzter Stand: Mai 2021) können also inhaltlich übernommen werden, nur das Datum muss aktualisiert werden. Bei nicht ordnungsgemäßem Aushang – deutlich sichtbar und gut leserlich – können Bußgelder verhängt werden.