Achtung: Prüfen Sie die Verbrauchsabrechnungen Ihres Energieversorgers genau!

In den vergangenen Tagen haben Sie wahrscheinlich die Endabrechnung Ihres Energieversorgers für das Jahr 2023 erhalten. Aus Rückmeldungen unserer Mitgliedsbetriebe und in unserer Betriebsberatung erleben wir aktuell mindestens drei Konstellationen, über die wir Sie unbedingt informieren möchten.

  1. Der Energiepreis des fortgeführten Energieliefervertrages fällt von 0,40 €/KWh im Jahr 2023 auf 0,14 €/KWh im Jahr 2024. Gleichzeitig will der Energieversorger die Vorauszahlung monatlich um einen erheblichen Faktor erhöhen.
  2. Im Betrieb werden zum Jahresende immer alle Zählerstände abgelesen. Der Betrieb kennt somit in etwa die Entwicklung der Verbräuche. Gleichzeitig überschreibt der Energieversorger die online im Portal gemeldeten Werte mit Daten des Messstellenbetreibers, die fehlerhaft sind. Zum Beispiel: statt 33.000 KW/h erscheinen plötzlich 333.000 KW/h. Eine Prüfung auf Plausibilität durch den Energieversorger findet nicht statt.
  3. Der den Preisbremsen zu Grunde liegende „Vorjahresverbrauch“ wird seitens des Energieversorgers fehlerhaft (zu niedrig!) erfasst und fortgeführt. Die aus den Preisbremsen resultierenden Entlastungsbeträge werden nachfolgend deutlich zu gering berechnet.

Dies sind drei typische Fall-Konstellationen, die uns in den vergangenen Wochen begegnet sind. Unsere Empfehlung:

  • Prüfen Sie Ihre Abrechnungen Ihres Energieversorgers ganz genau. Aufgrund der extrem schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen Energieversorger in den vergangenen zwei Jahren arbeiten mussten, sind Fehler vorprogrammiert. Unsere Aufmerksamkeit ist gefragt!
  • Nutzen Sie die Möglichkeit unserer technischen Betriebsberatung. Unsere Betriebsberater
      • Christoph Nolte (Telefon: 0234 516591-13, E-Mail: christof.nolte@biv-west.de) und
      • Markus Theißen (Telefon: 0211 17904090, E-Mail: markus.theissen@biv-west.de) unterstützen Sie gerne und kompetent.