Abwerbung von Mitarbeitern
Das Landgericht Koblenz hat einen Fall zwischen zwei konkurrierenden Unternehmen im Bereich Brandschutzsysteme entschieden. Es ging darum, ob das Abwerben und Rückabwerben von Mitarbeitern erlaubt ist.
Der Fall
- Etwa 25 Mitarbeiter einer Firma wollten zur Konkurrenz wechseln.
- Kurz vor Arbeitsbeginn kündigten viele ihre neuen Verträge wieder.
- Der neue Arbeitgeber vermutete, der alte Arbeitgeber stecke dahinter.
- Er glaubte, der alte Chef habe die Mitarbeiter mit Geld und kostenloser Rechtsberatung zum Bleiben überredet.
- Die Konkurrenzfirma hatte dadurch Probleme und wollte dem alten Arbeitgeber per Gericht verschiedene Dinge verbieten lassen.
Das Gericht entschied:
- Das Abwerben und Rückabwerben von Mitarbeitern ist grundsätzlich erlaubt.
- Es wird nur dann als unerlaubt angesehen, wenn es einen verwerflichen Zweck hat oder mit verwerflichen Methoden geschieht.
- Der alte Arbeitgeber wollte wahrscheinlich nur seine Mitarbeiter behalten, nicht der Konkurrenz schaden.
- Es gab keine Beweise, dass er die Mitarbeiter zum Vertragsbruch überredet hatte.
- Bleibe-Prämien anzubieten ist erlaubt, solange es nicht nur für wechselwillige Mitarbeiter gilt.
- Die Mitarbeiter haben selbst entschieden, ihre Verträge zu brechen.
- Der neue Arbeitgeber kann direkt gegen diese Mitarbeiter vorgehen.
- Der alte Chef hat die Mitarbeiter nicht unter Druck gesetzt oder getäuscht.
- Die Konkurrenzfirma hat zu lange gewartet, bevor sie den Antrag stellte.
Insgesamt hat das Gericht klargestellt, dass das Abwerben von Mitarbeitern in der Regel erlaubt ist, solange es fair und ohne böse Absicht geschieht.