Abschaltung von sv.net zum 30. Juni 2024
Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet. Seit dem 1. Juli 2024 steht nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der eAU nach § 95a SGB IV zur Verfügung. Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Für Unternehmen und Betriebe, die diese nutzen wollen, ist eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal dringend zu empfehlen.
Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie auf dieser Website der BDA , die regelmäßig aktualisiert wird.