Unser Vorstand

Unser Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Obermeister*innen unserer Mitgliedsinnungen jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er soll satzungsgemäß aus zwei Landesinnungsmeier*innen, die die Regionen Westfalen-Lippe und Rheinland repräsentieren, bestehen. Drei stellvertretende Landesinnungsmeister sollen unsere Mitgliedsinnungen in Rheinland-Pfalz, im Rheinland und in Westfalen-Lippe vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder sollen satzungsgemäß so gewählt werden, dass insgesamt alle sieben Regierungsbezirke in unserem Verbandsgebiet NRW und RLP im Vorstand vertreten sind.

Alle Informationen zu unseren Vorstandsmitgliedern finden Sie hier.